2025 Mindestlohn erhöht auf 12,82 €
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde. (2024 waren es noch 12,41 €)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DGB.
Verdienstgrenze Minijob auf 556,00 € erhöht
Ausschlaggebend dafür, wie viele Stunden ein Minijobber im Monat arbeiten kann, ist der Stundenlohn. Dieser beträgt entsprechend dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 mindestens 12,82 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 556 Euro zu überschreiten. Einmalzahlungen sind zu beachten!
Zinssatz Finanzamt auf 1,8% gesenkt!
Nun ist es soweit. Pünktlich im Aufwärtstrend hat der Gesetzgeber die Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von bislang 6% pro Jahr auf 1,8% pro Jahr gesenkt! Der neue Zinssatz gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019. Dies haben Bundestag (am 23.06.2022) und Bundesrat (am 08.07.2022) beschlossen. Damit will der Gesetzgeber seiner Verpflichtung aus dem Urteil des BVerfG vom 08.07.2021 nachkommen, die Höhe der Zinsen nach § 233a AO neu zu regeln. Leider versäumt es der Gesetzgeber, bei dieser Gelegenheit auch gleich die Zinsregelungen der AO weitergehend zu reformieren. So bleibt es für alle anderen Zinsarten (z.B. Stundung, Hinterziehung, Prozessführung) bei 6% pro Jahr. Weitere gerichtliche Streitigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Mindestlohn 2022
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen und in 2022 steigt der Mindestlohn nochmals in zwei Stufen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt
seit 1. Juli 2022: 10,45 Euro und beträgt
ab 1. Oktober 2020: 12,00 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DGB.
Forward-Darlehen – Angebote einholen
Die KfW hat erneut in diesem Monat diverse Zinskonditionen gesenkt. Die Niedrigzinsphase hält scheinbar an, für weiteren deutliche Zinsschritten gibt es nur eine Richtung; aktuell ist nicht mehr mit deutlich sinkenden Zinsen zu rechnen. Holen Sie ein Angebot für Forward-Darlehen ein!
Unternehmer und Kreditnehmer aufgepasst: Investitionen vorziehen und /oder Forward-Darlehen vereinbaren
Ohnehin geplante, fremdfinanzierte Investitionen sollten Sie vorgeziehen! Das mag auch bei Unternehmen das Bilanzbild positiv beeinflussen, planen Sie die Investitionen im ersten Quartal nächsten Jahres, wird unter Umständen durch Rückstellungen die Steuerlast reduziert.
Prüfen Sie unbedingt auslaufende Zinsbindungen (privat und/oder gewerblich); wenn Restschulden bleiben und die Zinsbindung in den nächsten 36 Monaten endet, dann lohnt es sich unbedingt, bei der kreditführenden Bank – oder alternativen Instituten – gezielt nach einen Forwarddarlehen zu fragen. Schaffen Sie sich auf niedrigem Niveau eine feste Kalkulationsgrundlage für die nächsten Jahre und vielleicht ja sogar für die Restlaufzeit Ihres Kredites!
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Die NRW-Bank wird erfahrungsgemäß nachziehen. Wer in NRW sitzt oder investiert, profitiert von teilweise noch günstigeren Kreditbedingungen, als bei der KfW. Die tagesaktuellen Konditionen der NRW-Bank können Sie hier abrufen!
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