Neuer Mindestlohn 8,84 € ab 01.01.2017 – Entgeltgrenze beachten!
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für die meisten in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn. Auch Minijobber, die im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten beschäftigt sind, haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser ist zum 01.01.2017 auf brutto 8,84 Euro pro Stunde erhöht worden!
Sie müssen dringend beachten, dass sich damit bei einem Minijobber mit dem Maximallohn von 450 EUR monatlich die Arbeitszeit verringert um rd. 2 Stunden. Beurteilen Sie die das Beschäftigungsverhältnis neu und passen Sie ggf. die Arbeitszeit an, damit die jährliche Entgeltgrenze von 5.400 EUR nicht überschritten wird.
Lesen Sie hier mehr dazu im Blog der Minijobzentrale:
Blog der Minijob-Zentrale zum Mindestlohn 2017
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